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Halbwaisenrente und Vollwaisenrente
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Waisenrente. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Personalausweis oder Pass der Waise
- Nachweis über Schule/Studium oder Berufsausbildung der Waise (Oder freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder Behinderung)
- Eigene Rentenversicherungsnummer der Waise, wenn schon vergeben
- Angaben zu eigenen Einkünften der Waise (z. B. Arbeitseinkünfte, Renten, Sozialleistungen)
- Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
- Falls Wehr- od. Zivildienst o. ä. geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
Zuständige Organisationseinheit
- Team 22 - Soziales
Bohlenstr. 2
59394 Nordkirchen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mareike Böcker
SGB XII, Rentenangelegenheiten, Unterhalt
Tel: 02596 917-128
E-Mail: mareike.boecker@gemeinde.nordkirchen.de
Rentenangelegenheiten
Leistungsgewährung nach SGB XII
Halbwaisenrente und Vollwaisenrente
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Waisenrente. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Personalausweis oder Pass der Waise
- Nachweis über Schule/Studium oder Berufsausbildung der Waise (Oder freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder Behinderung)
- Eigene Rentenversicherungsnummer der Waise, wenn schon vergeben
- Angaben zu eigenen Einkünften der Waise (z. B. Arbeitseinkünfte, Renten, Sozialleistungen)
- Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
- Falls Wehr- od. Zivildienst o. ä. geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
Team 22 - Soziales
001 Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen
Frau
Mareike
Böcker
SGB XII, Rentenangelegenheiten, Unterhalt
28
02596 917-128
mareike.boecker@gemeinde.nordkirchen.de