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Niederschlagswassergebühr

Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Gebührenmaßstab für das Niederschlagswasser ist nach der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen der Quadratmeter bebauter und / oder befestigter Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Gewöhnlich handelt es sich um Dach- und Hofflächen, von denen das Niederschlagswasser unterirdisch zur Kanalisation abfließt.

Ermittlung der abflusswirksamen Flächen 

Die Erfassung der abflusswirksamen Flächen bedarf der Mitwirkung durch den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Hierzu wird ein Selbstveranlagungsverfahren durchgeführt.

Verringern oder vermehren sich die Flächen, weil zum Beispiel entsiegelt oder die Hoffläche größer ausgepflastert wird, so besteht eine eigenständige Auskunfts- und Erklärungspflicht des Grundstückseigentümers. Nach Information des Tiefbauamtes (dies kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen), wird der „Fragebogen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen“ zur Berichtigung oder Nachmeldung von Flächen zugesandt.

Sofern keine oder nur unvollständige Angaben gemacht werden, ist das Tiefbauamt berechtigt, eine Schätzung der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen vorzunehmen. Gegebenenfalls wird auch eine Überprüfung vor Ort durchgeführt.

Ermäßigung für teilversiegelte Flächen

Teilversiegelte Flächen werden auf Antrag zu 50 % bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Teilversiegelt sind Flächen, die eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit oder eine nicht unerhebliche Rückhaltung von Niederschlagswasser zulassen, welches somit im Boden gespeichert und dem Grundwasser bzw. dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden kann.

Zu den teilversiegelten Flächen gehören lückenlos begrünte Dächer mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz und einer Aufbaustärke von mindestens 6 cm, Rasengitterstein sowie – soweit ein sickerfähiger Unterbau vorhanden ist - Porenbetonstein und Pflaster mit ablauffähigen Fugen (sog. Ökopflaster) und Schotterflächen (wassergebundene Decke).

Spezielle Regelungen über z.B. Versickerungen oder Zwischenschalten einer Zisterne sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen geregelt. Die Niederschlagswassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 

Rechtsgrundlagen

Den Fragebogen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen finden Sie rechts oben unten den Online-Diensten,

 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Niederschlagswassergebühr

Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Gebührenmaßstab für das Niederschlagswasser ist nach der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen der Quadratmeter bebauter und / oder befestigter Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Gewöhnlich handelt es sich um Dach- und Hofflächen, von denen das Niederschlagswasser unterirdisch zur Kanalisation abfließt.

Ermittlung der abflusswirksamen Flächen 

Die Erfassung der abflusswirksamen Flächen bedarf der Mitwirkung durch den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Hierzu wird ein Selbstveranlagungsverfahren durchgeführt.

Verringern oder vermehren sich die Flächen, weil zum Beispiel entsiegelt oder die Hoffläche größer ausgepflastert wird, so besteht eine eigenständige Auskunfts- und Erklärungspflicht des Grundstückseigentümers. Nach Information des Tiefbauamtes (dies kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen), wird der „Fragebogen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen“ zur Berichtigung oder Nachmeldung von Flächen zugesandt.

Sofern keine oder nur unvollständige Angaben gemacht werden, ist das Tiefbauamt berechtigt, eine Schätzung der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen vorzunehmen. Gegebenenfalls wird auch eine Überprüfung vor Ort durchgeführt.

Ermäßigung für teilversiegelte Flächen

Teilversiegelte Flächen werden auf Antrag zu 50 % bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Teilversiegelt sind Flächen, die eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit oder eine nicht unerhebliche Rückhaltung von Niederschlagswasser zulassen, welches somit im Boden gespeichert und dem Grundwasser bzw. dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden kann.

Zu den teilversiegelten Flächen gehören lückenlos begrünte Dächer mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz und einer Aufbaustärke von mindestens 6 cm, Rasengitterstein sowie – soweit ein sickerfähiger Unterbau vorhanden ist - Porenbetonstein und Pflaster mit ablauffähigen Fugen (sog. Ökopflaster) und Schotterflächen (wassergebundene Decke).

Spezielle Regelungen über z.B. Versickerungen oder Zwischenschalten einer Zisterne sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen geregelt. Die Niederschlagswassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. 

Rechtsgrundlagen

Den Fragebogen zur Ermittlung befestigter Grundstücksflächen finden Sie rechts oben unten den Online-Diensten,

 

https://serviceportal.nordkirchen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10451/show
Team 30 - Räumliche Planung, Bauwesen, Tiefbau, Straßen, Grünflächen
Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen

Frau

Janine

Eßmann

Flächenerhebung

35

02596 917-237
janine.essmann@gemeinde.nordkirchen.de

Frau

Melanie

Storm

Gebührenerhebung

60

02596 917-160
steueramt@gemeinde.nordkirchen.de

Frau

Elke

Niesmann

Gebührenerhebung

56

02596 917-156
steueramt@gemeinde.nordkirchen.de