Sie wollen im Ausland heiraten?
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z. B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, die Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, die Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich, ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.

Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Wohnen Sie bereits im Ausland, so stellt Ihnen das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Welche dies sind, sagt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt.

Ein Ehefähigkeitszeugnis für in Nordkirchen wohnhafte deutsche Staatsangehörige kann nun auch online beantragt werden. 
Bitte beachten Sie, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist. 

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 50,00 EUR für ein Ehefähigkeitszeugnis
  • 75,00 EUR für ein Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsbeteiligung

Kartenzahlung möglich