Die Gemeinde Nordkirchen unterstützt die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit mit zwei verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Vereine und Verbände erhalten eine Basisförderung auf der Grundlage der Anzahl an Mitgliedern unter 18 Jahren.

Darüber hinaus können sowohl Vereine und Verbände aber auch sonstige Initiativen eine Projektförderung für besondere Vorhaben und Angebote für Kinder und Jugendliche beantragen.

Zuständige Stelle

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Familie, Soziales
Ferdinand-Kortmann-Straße 2a
59394 Nordkirchen

Ansprechpartner