Grundsteuer ab 2025
Die neue Grundsteuer ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Berechnung der Grundsteuer eine neue Rechtslage.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet. Die Bescheide wurden aufgrund dieser rechtlichen Änderungen erlassen und beinhalten erstmalig die Ermittlung und Festsetzung der neuen Grundsteuer.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 01.07.2022) zugegangen
Mit der Reform der Grundsteuer wurde keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt (Aufkommensneutralität). Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Ertragsvolumen der Grundsteuer vor und nach Umsetzung der Reform (also vor und nach dem Beginn des Jahres 2025) gemeindeweit insgesamt stabil gehalten wird und nicht wegen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 steigt. Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, die individuellen Belastungen einzelner Steuerpflichtiger neutral zu halten. Die individuelle Steuerlast wird sich - als zwingende Folge der Reform - in den meisten Fällen verändern, je nachdem wie die eigene Immobilie / das Vermögen an Wert zugelegt oder verloren hat.
Mit der Hebesatzsatzung vom 12. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen die vom Finanzministerium mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B festgesetzt. Diese wurden auf die uns vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen angewandt.
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
- bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Lüdinghausen, Telefon: 02591 930-0
- bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, zu Zahlung, Minderung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Nordkirchen (Kontaktdaten auf dem Bescheid)