Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Diese ist vom Wohnungsgeber auszufüllen und dem Vermieter zur Anmeldung mitzugeben. 

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Stelle

Team 20 - Bürgerservice
Schloßstr. 4
59394 Nordkirchen

02596 917-0
02596 917-139
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