Kampfmittelfreiheit
Der Kreis Coesfeld war im zweiten Weltkrieg durch Kriegsbeeinflussungen betroffen. Auch in der Gemeinde Nordkirchen kam es zu Kamphandlungen und Bombenabwürfen. Hierdurch kann es auf dem Gemeindegebiet noch zu Belastungen mit Kampfmitteln kommen.
Aus diesem Grund ist es bei Bauvorhaben jeglicher Art und Bodenarbeiten zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Auf Antrag wird vom Fachbereich 2, Team 20 Bürgerservice, zunächst geprüft, ob das Bauvorhaben in einem Bombenabwurf- oder Erdkampfgebiet liegt. Ist dies der Fall, wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Fachbereich 2 in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
Die Luftbildauswertung wird kostenfrei durchgeführt. Sollte sich ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, können Kosten durch weitere Untersuchungsmaßnahmen für den Antragstellenden entstehen.
Voraussetzungen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Formular mit den bauherren- und grundstücksbezogenen Daten