Hundesteuer
Alle Hunde, die in der Gemeinde Nordkirchen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.
Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Gemeinde Nordkirchen eingeht.
Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt. Sowohl bei Zuzug wie auch bei Wegzug muss eine An- bzw. Abmeldung des Hundes/der Hunde zur Hundesteuer erfolgen.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Am einfachsten ist die Anmeldung bzw. Abmeldung von der Hundesteuer online, zu finden unter Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
Rechtsgrundlagen
Gefährliche Hunde im Sinne der neuen Hundesteuersatzung sind insbesondere:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Onlinedienstleistungen
- Anmeldung eines Hundes nach § 6 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordkirchen
- Abmeldung eines Hundes nach § 6 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordkirchen
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordkirchen
- Antrag auf allgemeine Steuerermäßigung nach § 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordkirchen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
pro Jahr bei einem Hund | 70,00 EUR | |
pro Jahr und Tier bei zwei Hunden | 84,00 EUR | |
pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden | 96,00 EUR | |
pro Jahr bei einem gefährlichen Hund | 500,00 EUR | |
pro Jahr und Tier ab zwei gehaltenen gefährlichen Hunden | 550,00 EUR |