Alle Hunde, die in der Gemeinde Nordkirchen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.

Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Gemeinde Nordkirchen eingeht.

Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt. Sowohl bei Zuzug wie auch bei Wegzug muss eine An- bzw. Abmeldung des Hundes/der Hunde zur Hundesteuer erfolgen.

Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

Am einfachsten ist die Anmeldung bzw. Abmeldung von der Hundesteuer online, zu finden unter Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...) 

Rechtsgrundlagen 



Gefährliche Hunde im Sinne der neuen Hundesteuersatzung sind insbesondere:

  1. Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire Bullterrier
  4. Bullterrier
  5. Alano
  6. American Bulldog
  7. Bullmastiff
  8. Mastiff
  9. Mastino Espanol
  10. Mastino Napoletano
  11. Fila Brasileiro
  12. Dogo Argentino
  13. Rottweiler
  14. Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
pro Jahr bei einem Hund 70,00 EUR
pro Jahr und Tier bei zwei Hunden 84,00 EUR
pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden 96,00 EUR
pro Jahr bei einem gefährlichen Hund 500,00 EUR
pro Jahr und Tier ab zwei gehaltenen gefährlichen Hunden 550,00 EUR