Rente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt von ihrem Geburtsjahr ab.
Wurden Sie nach 1948 und vor 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 %. (0,3 je Monat)
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Altersrente für besonders Versicherte. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Rentenversicherungsnummer
- Gesundheitskarte (Anschrift und Versichertennummer bei der Krankenkasse), soweit zutreffend
- Name, Anschrift und Versicherungsnummer der privaten Krankenversicherung, soweit zutreffend
- internationale Bankverbindung (IBAN-Nummer)
- Heiratsurkunde oder Nachweis über eingetragenen Lebens-Partnerschaft soweit zutreffend
- Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kind(er), soweit zutreffend
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, soweit zutreffend
- Nachweis über den Bezug einer Unfallrente), soweit zutreffend
- Angaben zu Versorgungsbezügen, die Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B. Betriebsrenten, Zusatzrenten), soweit zutreffend
- Vollmacht oder Betreuungsurkunde bei Antragstellung durch dritte Personen), soweit zutreffend
Bei speziellen Fällen, falls zutreffend:
- bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der entsprechenden Bezugsstelle
- bei Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungstelle
- bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und aktuellen Bescheid der Agentur für Arbeit
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
- bei einer Weiterbeschäftigung trotz Rentenbezuges: Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Hinzuverdienstes