Die Einsichtnahme in eine bei der Gemeinde Nordkirchen geführten Bauakte ist möglich, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller zur Einsicht berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Antragstellerin/dem Antragsteller um die Eigentümerin/den Eigentümer handelt oder wenn er/sie eine Eigentümervollmacht vorlegt. Die Antragstellerin/den Antragsteller trifft hierbei die Darlegungs- und Nachweispflicht.

Unterlagen

  • Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Bauakteneinsicht"
  • Sonstige erforderliche Unterlagen wie z.B. Vollmacht

Rechtsgrundlagen

§ 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)