Abfallentsorgungsgebühren
Die Gemeinde Nordkirchen betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Abfallsatzung der Gemeinde Nordkirchen als öffentliche Einrichtung. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Kosten zu decken und erheben daher Abfallentsorgungsgebühren.
In den Abfallgebühren der Gemeinde Nordkirchen sind sämtliche Teilbereiche der Abfallentsorgung enthalten. Hierzu zählen:
- Restmüll
- Biomüll
- Altpapier
- Grünabfuhr
- Wertstoffhof
- Schadstoffmobil
Die Gebühr wird grundsätzlich nach der Größe des Restmüllgefäßes berechnet. Das sog. Entsorgungspaket ermöglicht, dass Sie neben der Pflichtrestmülltonne eine Bio-, Papier und Gelbe Tonne kostenfrei dazu erhalten. Sofern Sie auf Ihrem Grundstück eine Eigenkompostierung betreiben können und auf eine Biotonne verzichten wollen, wird Ihnen hierfür ein Gebührenabschlag gewährt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Dennis Walter, Teamleitung Bürgerservice.
Mittels Kostenrechnung werden die Gebühren jährlich neu ermittelt und durch die politischen Gremien beraten und beschlossen.
Informationen zur Höhe der Abfallentsorgungsgebühren finden Sie u. a. in der Gebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen.