Generell ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.


Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.

Die Gemeinde Nordkirchen hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 15.10.2023 bis 01.04.2024 erlassen. Diese finden Sie im Amtsblatt 07-2023.

Sie können die Verbrennung von Schlagabraum über das folgende Online Formular anmelden:

Zum Online-Antrag