Osterfeuer/Nutzfeuer anmelden
Generell ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.
Die Gemeinde Nordkirchen hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 15.11.2025 bis 06.04.2026 erlassen. Diese finden Sie im Amtsblatt 12-2025.
Sie können die Verbrennung von Schlagabraum über das folgende Online Formular anmelden: