Regelaltersrente
Anspruch auf eine Regelaltersrente haben Versicherte, die mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen können.
Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese wurde für von 1947 bis 1963 geborenen Versicherte stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahre.
Checkliste zum Stellen des Antrages auf Regelaltersrente. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Krankenkassenkarte
- EC-Karte oder anderer Nachweis zur Feststellung Ihrer internationalen Bankverbindung (IBAN/BIC)
- Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Letzter Rentenversicherungsverlauf und letzte Rentenauskunft: komplettes Anschreiben der Rentenversicherung! (Die Renteninformation genügt nicht!)
- Nachweis über eine zukünftige Betriebs- oder Zusatzrente
- Bescheide über alle Leistungen, die sie beziehen (auch Renten)
- Wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten, z. B. als Beamter: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten; wenn nicht vorhanden letzte Bezügemitteilung zur Feststellung der Pers. Nr.
- Nachweise über häusliche Pflege von Angehörigen
- Nachweis Berufsausbildung (Gesellenbrief, Ausbildungsvertrag). Entfällt, wenn diese Zeiten bereits als „Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung“ im Versicherungskonto gekennzeichnet sind. Nachweise Schul-, Hochschulausbildung (Abiturzeugnis, Studienzeitnachweise, Abschluss-, Exmatrikulationsnachweise)
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1992: von wann bis wann in welcher Kasse?
Bei speziellen Fällen, falls zutreffend:
- bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der entsprechenden Bezugsstelle
- bei Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungstelle
- bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und aktuellen Bescheid der Agentur für Arbeit
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
Anträge auf Altersrente sollten frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn und mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Bei der Gemeinde Nordkirchen gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.