Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich meistens an der Grundstücksgrenze. Bis dorthin verlegt der Lippeverband vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Ein Kontrollschacht auf dem Grundstück lässt bei späteren Abflussstörungen eine Überprüfung und Reparatur der Leitung zu. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.

Hierzu heißt es in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen (§ 14):   
(1) Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde.  Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten unter Vorlage eines Entwässerungsplanes mit Eintragung der Lage und der Dimensionen der zu verlegenden Leitungen zu beantragen. Besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage, gilt der Antrag mit der Aufforderung der Gemeinde den Anschluss vorzunehmen, als gestellt.   

Form des Entwässerungsantrages 

Der Entwässerungsantrag ist mit dem Antragsformular der Gemeinde Nordkirchen zu stellen.    

Inhalt des Entwässerungsantrages   

Der Entwässerungsantrag ist in einfacher Ausfertigung einzureichen und muss folgende, zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Informationen und Unterlagen enthalten:

  • das Antragsformular auf Erteilung einer Anschlussgenehmigung für Grundstücksanschlussleitungen
  • Darstellung des Verlaufs der Abwasserleitungen auf dem Grundstück in amtlichen Lageplänen im Maßstab von 1:500 oder 1:250
  • Grundriss- und Gebäudezeichnungen im Maßstab 1: 100 oder 1:250
  • Lage der Inspektionsöffnungen (Kontrollschächte)
  • Bauzeichnungen von Versickerungsanlagen (falls geplant)

Kanalanschlussplan   

Beim Lippeverband sowie beim Tiefbauamt der Gemeinde Nordkirchen erhalten Sie Auskünfte und Planunterlagen über Anschlussdaten (Lage, Höhe des Kanals in der Straße), die Sie benötigen, um die private Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss zusammenführen zu können. 

Entwässerungsgenehmigung  

Kann dem Entwässerungsantrag stattgegeben werden, erhalten Sie von der Gemeinde Nordkirchen eine schriftlich abgefasste Entwässerungsgenehmigung. Bitte beachten Sie die dort genannten Hinweise.      

Wichtig:
Aus einer entwässerungstechnischen Genehmigung kann nicht die Garantie abgeleitet werden, dass der Entwässerungszustand oder die Benutzungsbedingungen unbefristet bestehen bleiben. Jeder Grundstückseigentümer muss sich stets auf dem Laufenden halten und sich auf "Aktualisierungen" einrichten, wenn zum Beispiel die Entwässerungssatzung oder technische Regelwerke geändert werden.    

Planungsänderungen   

Sollten sich im Nachhinein Planungsänderungen ergeben, ist es zwingend erforderlich, sofort die Gemeinde Nordkirchen zu informieren und neue Entwässerungspläne vorzulegen.    

Rechtsgrundlagen