Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Lüdinghausen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02591 930-1959 (Montag-Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.nrw.de

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen,die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
  • Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Besonders hervorzuheben ist zudem das Grundsteuerportal (Geodatenportal). Hier werden grundstücksscharf bereits jetzt viele der für die Steuererklärung benötigten Informationen bereitsgestellt, wie z.B. Flurstücksnummer, Grundbuchnummer, Grundstücksflächen oder Bodenrichtwert.

Zuständige Stelle

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Finanzen
Dorfstraße 26
59394 Nordkirchen

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