Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Versicherte erhalten, die

  • bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und
  • die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Checkliste zum Stellen des Antrages Altersrente für schwerbehinderte Menschen.  Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
  • Rentenversicherungsnummer
  • Gesundheitskarte (Anschrift und Versichertennummer bei der Krankenkasse), soweit zutreffend
  • Name, Anschrift und Versicherungsnummer der privaten Krankenversicherung, soweit zutreffend
  • internationale Bankverbindung (IBAN-Nummer)
  • Heiratsurkunde oder Nachweis über eingetragenen Lebens-Partnerschaft soweit zutreffend
  • Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kind(er), soweit zutreffend
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, soweit zutreffend
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente,) soweit zutreffend
  • Angaben zu Versorgungsbezügen, die Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B. Betriebsrenten, Zusatzrenten), soweit zutreffend
  • Vollmacht oder Betreuungsurkunde bei Antragstellung durch dritte Personen), soweit zutreffend
  • Nachweis über den Grad der Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

Bei speziellen Fällen, falls zutreffend:

  • bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der entsprechenden Bezugsstelle
  • bei Beamtenzeiten: Festsetzungsblatt der Versorgungstelle
  • bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und aktuellen Bescheid der Agentur für Arbeit
  • bei Altersteilzweit: Altersteilzeitvertrag
  • bei einer Weiterbeschäftigung trotz Rentenbezuges: Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Hinzuverdienstes

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Zuständige Stelle

Team 22 - Soziales
Ferdinand-Kortmann-Straße 2a
59394 Nordkirchen