Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des/der Versicherten in seinem/ihrem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können.

Renteninformation oder Rentenauskunft sind wichtig für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung. Doch Aussagekraft besitzen sie nur mit einem vollständigen und korrekt gespeicherten Versicherungskonto. Es liegt daher auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Versicherungskonto so früh wie möglich zu klären. Fehlende Nachweise können dann auch noch leichter beschafft werden.

Checkliste zum Stellen des Antrages auf Kontenklärung. Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen:

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • Familienbuch: Geburtsurkunden aller Kinder
  • Ihren Rentenversicherungsverlauf
  • Schreiben der Rentenversicherung

Wenn im Versicherungsverlauf noch nicht aufgeführt:

  • Nachweise von Anfang, Ende und Prüfungsdatum Ihrer schulischen, universitären und beruflichen Ausbildungen (schulische Ausbildungen nur, wenn sie nach Vollendung des 17. Lebensjahres beendet wurden): z. B. Gesellenbrief, Ausbildungsvertrag, Studienzeitbescheinigungen, Abschlusszeugnisse

  • Nachweise über Lücken im Lebenslauf, z. B. Bescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit, Bescheide über staatliche Leistungen
  • Nachweise über ungeklärte Zeiten

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Zuständige Stelle

Team 22 - Soziales
Ferdinand-Kortmann-Straße 2a
59394 Nordkirchen