Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Gestattung nach § 12 GastG zwischen 25,00 und 250,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand.