Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten. 

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt. 

Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.  

Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.


Unterlagen

  • natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Gewerbezentralregisterauszug 13,00 EUR

Zuständige Stelle

Team 20 - Bürgerservice
Schloßstr. 4
59394 Nordkirchen

02596 917-0
02596 917-139
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