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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis kann online über den Antrag auf dieser Seite als auch persönlich im Bürgerbüro (bitte Ausweis mitbringen) beantragt werden .
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
Kosten
- Führungszeugnis (13,00 EUR)
- Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Zuständige Organisationseinheit
- Team 20 - Bürgerservice
Bohlenstr. 2
59394 Nordkirchen
E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de
Tel.: 02596 917-0
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Berko Röse
Bürgerbüro
Tel: 02596 917-0
E-Mail: berko.roese@gemeinde.nordkirchen.de
- Herr Christoph Wienken
Bürgerbüro
Tel: 02596 917-0
E-Mail: christoph.wienken@gemeinde.nordkirchen.de
Das Führungszeugnis kann online über den Antrag auf dieser Seite als auch persönlich im Bürgerbüro (bitte Ausweis mitbringen) beantragt werden .
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
- Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Herr
Berko
Röse
Bürgerbüro
Herr
Christoph
Wienken
Bürgerbüro