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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kann online über den Antrag auf dieser Seite als auch persönlich im Bürgerbüro (bitte Ausweis mitbringen) beantragt werden .

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Kosten

  • Führungszeugnis (13,00 EUR)
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 

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Zuständige Organisationseinheit

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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kann online über den Antrag auf dieser Seite als auch persönlich im Bürgerbüro (bitte Ausweis mitbringen) beantragt werden .

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 
https://serviceportal.nordkirchen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11499/show
Team 20 - Bürgerservice
Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen
Telefon 02596 917-0
Fax 02596 917-139

Herr

Berko

Röse

Bürgerbüro

02596 917-0
berko.roese@gemeinde.nordkirchen.de

Herr

Christoph

Wienken

Bürgerbüro

02596 917-0
christoph.wienken@gemeinde.nordkirchen.de