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Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

Informationen zu den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen finden Sie hinter dem folgenden Link.

Elternbeiträge werden gemäß des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) in Verbindung mit der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern erhoben.

Bitte nutzen Sie das, unter den Online-Diensten hinterlegte, Formular zur Festsetzung der Elternbeiträge. 

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Verbindliche Erkärung zum Jahreseinkommen zur Festsetzung der Elternbeiträge

Einkommensnachweise

SEPA-Lastschriftmandat

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

Informationen zu den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen finden Sie hinter dem folgenden Link.

Elternbeiträge werden gemäß des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) in Verbindung mit der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern erhoben.

Bitte nutzen Sie das, unter den Online-Diensten hinterlegte, Formular zur Festsetzung der Elternbeiträge. 

Verbindliche Erkärung zum Jahreseinkommen zur Festsetzung der Elternbeiträge

Einkommensnachweise

SEPA-Lastschriftmandat

 

 

Kindergartenbeiträge, Kita, Tageseinrichtung, Kindergarten, Betreuung, Kind, Kinder, Beiträge, Beitrag https://serviceportal.nordkirchen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11206/show
Team 21 - Familie, Bildung, Sport
Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen

Frau

Heike

Syska

Beiträge Kindergarten, Offene Ganztagsschule, Übermittagsbetreuung

32

02596 917-132
heike.syska@gemeinde.nordkirchen.de