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Ausschankgenehmigung nach § 12 GastG
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
- Gestattung nach § 12 GastG (zwischen 25,00 und 250,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.
Zuständige Organisationseinheit
- Team 20 - Bürgerservice
Bohlenstr. 2
59394 Nordkirchen
E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de
Tel.: 02596 917-0
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dennis Walter
Teamleitung
Tel: 02596 917-131
E-Mail: dennis.walter@gemeinde.nordkirchen.de
Gewerbe, Gaststättenangelegenheiten
- Frau Sophia Lütke Aldenhövel
allg. Ordnungswesen, Friedhofsangelegenheiten
Tel: 02596 917-130
E-Mail: sophia.luetke-aldenhoevel@gemeinde.nordkirchen.de
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Alkoholausschank, Veranstaltung, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest, Durchführung Veranstaltung, Schützenfest, Gestattung, Schankerlaubnis https://serviceportal.nordkirchen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10487/showHerr
Dennis
Walter
Teamleitung
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Frau
Sophia
Lütke Aldenhövel
allg. Ordnungswesen, Friedhofsangelegenheiten
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