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Ausschankgenehmigung nach § 12 GastG

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Gestattung nach § 12 GastG (zwischen 25,00 und 250,00 EUR) - je nach Verwaltungsaufwand.

Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Ausschankgenehmigung nach § 12 GastG

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschänkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Alkoholausschank, Veranstaltung, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest, Durchführung Veranstaltung, Schützenfest, Gestattung, Schankerlaubnis https://serviceportal.nordkirchen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10487/show
Team 20 - Bürgerservice
Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen
Telefon 02596 917-0
Fax 02596 917-139

Herr

Dennis

Walter

Teamleitung

31

02596 917-131
dennis.walter@gemeinde.nordkirchen.de

Frau

Sophia

Lütke Aldenhövel

allg. Ordnungswesen, Friedhofsangelegenheiten

30

02596 917-130
sophia.luetke-aldenhoevel@gemeinde.nordkirchen.de