BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Gewerbezentralregisterauszug

Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten. 

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt. 

Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.  

Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens

Kosten

  • Gewerbezentralregisterauszug (13,00 EUR)

Weitere Informationen


Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)

Zuständige Organisationseinheit

Gewerbezentralregisterauszug

Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten. 

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt. 

Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.  

Ohne neuen Personalausweis kann der Auszug aus dem Gewerbzentralregister persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.


  • natürliche Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über die Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens
https://serviceportal.nordkirchen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10375/show
Team 20 - Bürgerservice
Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen
Telefon 02596 917-0
Fax 02596 917-139