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Abwassergebühren
Die Beseitigung des Abwassers verursacht Kosten, die von den Benutzern der Kanalisation über die Zahlung von Abwassergebühren zu finanzieren sind.
Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen
Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Gemeinde Nordkirchen, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar, zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janine Eßmann
Flächenerhebung
Tel: 02596 917-237
E-Mail: janine.essmann@gemeinde.nordkirchen.de
Klimaschutz, Straßen, Entwässerung, Grünflächen
- Frau Melanie Storm
Gebührenerhebung
Tel: 02596 917-160
E-Mail: steueramt@gemeinde.nordkirchen.de
- Frau Elke Niesmann
Gebührenerhebung
Tel: 02596 917-156
E-Mail: steueramt@gemeinde.nordkirchen.de
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